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Bauherrenhafftpflicht Versicherung


Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte jeder abschließen, der ein eigenes Bauvorhaben durchführt. Diese besondere Form der Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Haftpflichtansprüchen wenn Sie die Verkehrssicherungspflicht verletzt haben. Eine Verletzung der Verkehrssicherungs-pflichten sind zum Beispiel eine schlechte Beleuchtung beziehungsweise eine schlechte Beschilderung.


Als Bauherr eines Gebäudes hat man die Verpflichtung, die Baustelle so abzusichern, dass sich niemand auf der Baustelle verletzt. In aller Regel übergeben die Bauherren eines Bauvorhaben die Verkehrssicherungspflicht an den Bauunternehmer beziehungsweise dem Bauleiter des Bauprojekts .  Der Bauherr sollte jedoch bedenken, dass er auch weiterhin für die Verkehrssicherungspflicht, trotzt Übertragung an den Bauleiter, für Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht in Anspruch genommen werden kann.


Vergibt der Bauherr an mehrere Unternehmen Aufträge für den Bau, Ausbau und Innenausbau eines Gebäudes, so muss er gemäß der Baustellenverordnung einen Koordinator, wie zum Beispiel einen Architekten, für die Überwachung und Koordination einsetzen. Selbstverständlich kann der Bauherr diese Aufgabe auch selbst übernehmen.


In den meisten Betriebshaftpflichtversicherungen als auch in der allgemeinen Privathaftpflichtversicherung sin in aller Regel die Bauherren Risiken in einem gewissen Umfang mit enthalten, ist jedoch auf eine kleiner Bausumme beschränkt. Selbiges gilt auch für die Hausbesitzer- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sobald die Bausumme in den genannten Versicherungen überschritten wird, so muss eine gesonderte Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um so vor einem finanziellen Belastungen wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geschützt zu sein.


Die Prämienhöhe der Bauherrenhaftpflichtversicherung richtet sich immer nach der jeweiligen Bausumme des Bauprojektes. Der zugrunde gelegte Beitragssatz ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich. Bei eine ca. Bausumme von 200.000  € für den Neubau eines Eigenheimes würde die Nettoversicherungsprämie ca. 200 e betragen  hinzukommen noch die allgemein gültige Versicherungssteuer.


Wird bei einer Versicherungsgesellschaft eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, so gibt der Bauherr vorerst die voraussichtliche Bausumme des Bauvorhabens an, nach der Fertigstellung wird die Prämie dann mit der tatsächlichen Bausumme korrigiert abgerechnet.


Zusätzlich zur Bauherrenhaftpflichtversicherung, ist es auch möglich eine Bauleistungsversicherung abzuschließen.  Eine Bauleistungsversicherung schützt den Bauherren beziehungsweise den Bauunternehmer vor Schäden nicht vorhersehbar waren. Zu diesen besonderen Schäden während der Bauzeit zählen zum Beispiel Hochwasser, Vandalismus oder Sturm. Nicht versichert hingegen sind Schäden die durch Feuer entstehen (Blitzschlag, Brand, Explosion). Für die Schäden die durch Feuer entstehen gibt es die sogenannte Feuerrohbauversicherung, welche meist bis zur Bezugsfertigkeit abgeschlossen und genutzt wird, sobald das Gebäude Bezugsfertig ist, wird diese Versicherung in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt.

 





Vorteile

  • Schutz bei Sachschäden
  • Schutz bei Personenschäden
  • Abwehr unberechtigter Schadenansprüche
  • Schutz bei Verletzung von Kinder