Als Bauherr eines Gebäudes hat man die Verpflichtung, die Baustelle
so abzusichern, dass sich niemand auf der Baustelle verletzt. In aller Regel
übergeben die Bauherren eines Bauvorhaben die Verkehrssicherungspflicht an den
Bauunternehmer beziehungsweise dem Bauleiter des Bauprojekts . Der Bauherr sollte jedoch bedenken, dass er
auch weiterhin für die Verkehrssicherungspflicht, trotzt Übertragung an den Bauleiter,
für Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht in Anspruch genommen werden kann.
Vergibt der Bauherr an mehrere Unternehmen Aufträge für den
Bau, Ausbau und Innenausbau eines Gebäudes, so muss er gemäß der
Baustellenverordnung einen Koordinator, wie zum Beispiel einen Architekten, für
die Überwachung und Koordination einsetzen. Selbstverständlich kann der Bauherr
diese Aufgabe auch selbst übernehmen.
In den meisten Betriebshaftpflichtversicherungen als auch in
der allgemeinen Privathaftpflichtversicherung sin in aller Regel die Bauherren
Risiken in einem gewissen Umfang mit enthalten, ist jedoch auf eine kleiner
Bausumme beschränkt. Selbiges gilt auch für die Hausbesitzer- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung. Sobald die Bausumme in den genannten
Versicherungen überschritten wird, so muss eine gesonderte
Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, um so vor einem
finanziellen Belastungen wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht
geschützt zu sein.
Die Prämienhöhe der Bauherrenhaftpflichtversicherung richtet
sich immer nach der jeweiligen Bausumme des Bauprojektes. Der zugrunde gelegte
Beitragssatz ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft
unterschiedlich. Bei eine ca. Bausumme von 200.000 € für den Neubau eines Eigenheimes würde die
Nettoversicherungsprämie ca. 200 e betragen
hinzukommen noch die allgemein gültige Versicherungssteuer.
Wird bei einer Versicherungsgesellschaft eine
Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen, so gibt der Bauherr vorerst die
voraussichtliche Bausumme des Bauvorhabens an, nach der Fertigstellung wird die
Prämie dann mit der tatsächlichen Bausumme korrigiert abgerechnet.
Zusätzlich zur
Bauherrenhaftpflichtversicherung, ist es auch möglich eine
Bauleistungsversicherung abzuschließen.
Eine Bauleistungsversicherung schützt den Bauherren beziehungsweise den
Bauunternehmer vor Schäden nicht vorhersehbar waren. Zu diesen besonderen
Schäden während der Bauzeit zählen zum Beispiel Hochwasser, Vandalismus oder
Sturm. Nicht versichert hingegen sind Schäden die durch Feuer entstehen (Blitzschlag,
Brand, Explosion). Für die Schäden die durch Feuer entstehen gibt es die
sogenannte Feuerrohbauversicherung, welche meist bis zur Bezugsfertigkeit
abgeschlossen und genutzt wird, sobald das Gebäude Bezugsfertig ist, wird diese
Versicherung in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt.